Ab dem 2. August 2026 gilt die Kennzeichnungspflicht nach Artikel 50 der EU-KI-Verordnung. Betriebe müssen dann offenlegen, wenn eine KI direkt mit Kunden spricht, und echt wirkende KI-Bilder von Personen, Orten oder Ereignissen (Deepfakes) als KI-erzeugt kennzeichnen. Normale Geschäftstexte wie Angebote, Mails oder Marketing, die ein Mensch vor Veröffentlichung prüft, sind nicht kennzeichnungspflichtig.
Das Wichtigste in Kürze
- Ab dem 2. August 2026 gelten die Transparenzpflichten nach Artikel 50 der EU-KI-Verordnung. Der im Juni 2026 final beschlossene Digital Omnibus hat daran nichts geändert, verschoben wurden im Kern die Hochrisiko-Pflichten auf den 2. Dezember 2027.
- Artikel 50 trennt zwei Rollen: Anbieter (die KI-Tools selbst) müssen ihre Ausgaben maschinenlesbar markieren und den Chatbot-Hinweis technisch ermöglichen (Art. 50(1)). Betreiber (Sie als anwendendes Unternehmen) machen diesen Hinweis sichtbar und kennzeichnen Deepfakes sowie bestimmte KI-Texte.
- Fotorealistische, echt wirkende KI-Bilder von Personen, Orten oder Ereignissen (Deepfakes) müssen als KI-erzeugt gekennzeichnet werden. Offensichtlich künstliche Illustrationen und reine Retusche in der Regel nicht.
- Normale Geschäftstexte wie Angebote, Mails oder Marketing, die ein Mensch vor Veröffentlichung prüft, sind nicht kennzeichnungspflichtig. Die Textpflicht trifft nur KI-Texte zu Angelegenheiten von öffentlichem Interesse ohne redaktionelle Kontrolle.
- Artikel 50 schreibt keine feste Formulierung vor, nur eine klare, erkennbare Offenlegung. Verstöße können nach Artikel 99 mit bis zu 15 Millionen Euro oder 3 Prozent des weltweiten Jahresumsatzes geahndet werden, für KMU gilt der niedrigere Betrag. Praktisch relevanter ist oft das Abmahnrisiko über das UWG.
Kaum ein Datum sorgt bei Inhabern gerade für so viele Rückfragen wie der 2. August 2026. Ab dann greift die Kennzeichnungspflicht der EU-KI-Verordnung, und in Gesprächen höre ich oft die Sorge: "Muss ich jetzt unter jede mit KI geschriebene Mail einen Hinweis setzen?" Die kurze Antwort: nein. Artikel 50 ist enger, als viele befürchten, trifft aber ein paar Fälle sehr klar. Diesen Beitrag habe ich geschrieben, weil ich KI-Systeme für KMU baue und jeden KI-Inhalt in meinem eigenen Betrieb, von den Bildern in diesem Magazin bis zu automatisierten Textbausteinen, genau dieser Logik zuordnen muss, bevor er online geht.
Rechtsstand: Juli 2026. Der Stichtag für die Transparenzpflichten nach Artikel 50 steht: 2. August 2026. Der im Juni 2026 final beschlossene Digital Omnibus hat daran nichts geändert. Verschoben wurden im Kern die Pflichten für eigenständige Hochrisiko-Systeme (auf den 2. Dezember 2027), nicht die Kennzeichnung. Vorweg zur Einordnung: Ich bin kein Anwalt. Dieser Beitrag ist eine Einordnung, keine Rechtsberatung. Für die verbindliche Bewertung Ihres Einzelfalls fragen Sie einen Fachanwalt.
Kennzeichnungspflicht ab August 2026: Wer ist betroffen?
Betroffen ist ab dem 2. August 2026 jedes Unternehmen, das KI-Inhalte veröffentlicht oder eine KI im Kundenkontakt einsetzt, unabhängig von der Größe. Artikel 50 unterscheidet dabei zwei Rollen: den Anbieter (wer ein KI-System entwickelt oder in Verkehr bringt) und den Betreiber (wer es beruflich unter eigener Verantwortung nutzt). Als KMU sind Sie fast immer Betreiber, nicht Anbieter.
Betreiber (Deployer): Jede natürliche oder juristische Person, die ein KI-System beruflich und unter eigener Verantwortung einsetzt. Nutzen Sie ChatGPT, einen Bildgenerator oder einen Website-Chatbot im Betrieb, sind Sie Betreiber. Der Anbieter ist dagegen das Unternehmen hinter dem Tool. Diese Unterscheidung entscheidet, welche Pflichten aus Artikel 50 auf Sie zutreffen.
Der Unterschied ist wichtig, weil die technisch aufwendigste Pflicht, die maschinenlesbare Markierung von KI-Ausgaben, den Anbieter trifft, also die Tool-Hersteller. Für Sie als Betrieb bleiben drei praktische Fragen: Spricht bei mir eine KI mit Kunden? Veröffentliche ich echt wirkende KI-Bilder? Und gebe ich KI-Texte zu öffentlich relevanten Themen ungeprüft heraus? Die nächsten Abschnitte gehen jede davon durch.
Spricht eine KI direkt mit Ihren Kunden, muss das spätestens bei der ersten Interaktion klar erkennbar sein.
Fotorealistische KI-Bilder von Personen, Orten oder Ereignissen (Deepfakes) müssen als KI-erzeugt gekennzeichnet werden.
KI-Texte zu Angelegenheiten von öffentlichem Interesse brauchen einen Hinweis, wenn kein Mensch sie redaktionell prüft und verantwortet.
Was Art. 50 konkret verlangt: die wichtigsten Transparenz-Fälle
Artikel 50 regelt die folgenden für KMU praktisch relevanten Fälle, verteilt auf die beiden Rollen: Chatbot-Offenlegung und maschinenlesbare Markierung liegen beim Anbieter, die Kennzeichnung von Deepfakes und von KI-Texten zu öffentlichem Interesse beim Betreiber. Daneben verlangt Art. 50(3) einen Hinweis, wenn Sie Systeme zur Emotionserkennung oder biometrischen Kategorisierung einsetzen, im typischen KMU aber selten der Fall. Die Tabelle ordnet jeden Fall zu und zeigt, was er für einen typischen Betrieb bedeutet.
| Anwendungsfall | Kennzeichnung Pflicht? | Wer muss handeln | Beispiel im KMU |
|---|---|---|---|
| KI, die direkt mit Menschen interagiert (Chatbot, Sprachassistent) | Ja, Offenlegung | Anbieter (das System muss es können), in der Praxis vom Betreiber sichtbar zu machen | Service-Chatbot auf der Website: "Hier antwortet eine KI" |
| Maschinenlesbare Markierung synthetischer Inhalte (Bild, Ton, Video, Text) | Ja | Anbieter (die KI-Tools selbst) | Betrifft KMU nur mittelbar: die Markierung liefert das Werkzeug, nicht Sie |
| Deepfakes: echt wirkende KI-Bilder, -Videos, -Tonaufnahmen von Personen, Orten, Ereignissen | Ja | Betreiber (wer veröffentlicht) | Fotorealistisches KI-Werbebild mit einer echt wirkenden Person |
| KI-Texte zu Angelegenheiten von öffentlichem Interesse | Ja, mit Ausnahme | Betreiber | Automatisch erzeugter Nachrichten- oder Aufklärungsbeitrag ohne redaktionelle Prüfung |
| Normale Geschäftstexte (Angebote, Mails, Marketing) mit menschlicher Prüfung | Nein | niemand | Mit KI entworfene, vom Team geprüfte Angebotsmail |
Wichtig für das Verständnis: Artikel 50 schreibt an keiner Stelle einen bestimmten Wortlaut vor. Verlangt ist, dass die Offenlegung "klar und unterscheidbar" erfolgt, spätestens bei der ersten Interaktion oder Veröffentlichung, und bei Bildern und Texten, dass "offengelegt" wird, dass der Inhalt künstlich erzeugt oder manipuliert wurde. Wie genau Sie das formulieren, bleibt Ihnen überlassen. Muster dafür stehen weiter unten.
KI-generierte Bilder kennzeichnen: Was gilt, was nicht
Kennzeichnungspflichtig sind KI-Bilder dann, wenn sie ein Deepfake sind: also fotorealistische, echt wirkende Darstellungen realer oder real wirkender Personen, Orte oder Ereignisse. Offensichtlich künstliche Illustrationen, Comics, abstrakte Grafiken sowie reine Retusche oder Farbkorrektur fallen in der Regel nicht darunter. Es geht dem Gesetz um Täuschung, nicht um jedes computergenerierte Pixel.
Wenn-dann-Regel fürs Bild: Wenn ein Betrachter das Bild für eine echte Foto-Aufnahme halten könnte und es zeigt Personen, Orte oder Ereignisse, dann kennzeichnen. Wenn es erkennbar eine Illustration oder Grafik ist, dann ist keine Kennzeichnung nötig. Im Zweifel kennzeichnen: Ein dezenter Hinweis schadet nie, eine fehlende Kennzeichnung kann teuer werden.
Praktisch lösen die meisten Betriebe das über die Bildunterschrift oder einen kleinen Hinweis am Bild. Für Werbe-Creatives mit echt wirkenden Menschen ist das der sichere Weg. Ein Nebeneffekt, den viele unterschätzen: Fehlende Bild-Kennzeichnung ist auch der Fall, der am ehesten abgemahnt wird, weil er für Wettbewerber leicht sichtbar ist. Mehr dazu im Abschnitt zu den Sanktionen.
KI-Texte kennzeichnen: Pflicht oder freiwillig?
Für die große Mehrheit der Geschäftstexte gilt: keine Kennzeichnungspflicht. Die Textregel des Artikels 50 greift nur bei KI-Texten, die "der Information der Öffentlichkeit über Angelegenheiten von öffentlichem Interesse dienen", also Nachrichten, politische Aussagen, öffentliche Aufklärung. Angebote, E-Mails, Produktbeschreibungen, Marketing- und SEO-Texte fallen typischerweise nicht darunter.
Und selbst bei öffentlich relevanten Texten entfällt die Pflicht, wenn zwei Bedingungen erfüllt sind: Der Text wurde einer menschlichen Überprüfung oder redaktionellen Kontrolle unterzogen, und eine natürliche oder juristische Person trägt die redaktionelle Verantwortung. Nach Auslegung deutscher Datenschutz- und Wettbewerbsstellen genügt dafür kein flüchtiger Blick: Gemeint ist eine inhaltliche Prüfung, bei der ein Mensch den Text maßgeblich mitprägt und dafür geradesteht.
Der ehrliche Frame: In einem normalen Betrieb entsteht praktisch kein kennzeichnungspflichtiger KI-Text, solange ein Mensch die Inhalte vor Veröffentlichung prüft und freigibt. Wer diesen Freigabeschritt sauber dokumentiert (wer hat wann geprüft), ist auf der sicheren Seite. Das kostet nichts außer Disziplin und ist einer der wenigen echten Selbstläufer in der ganzen KI-Compliance.
Kennzeichnung in der Praxis: Beispiele und Formulierungen
Weil Artikel 50 keinen festen Wortlaut vorschreibt, zählt nur, dass der Hinweis klar und erkennbar ist. Die folgenden Muster erfüllen das und sind bewusst schlicht gehalten. Sie dürfen sie wörtlich übernehmen oder an Ihre Tonalität anpassen.
- Für Bilder: "Dieses Bild wurde mit KI erstellt."
- Für Videos: "Dieses Video enthält KI-generierte Inhalte."
- Für Chatbots (beim Gesprächsstart): "Hier antwortet ein KI-Assistent. Bei komplexen Anliegen leite ich an einen Menschen weiter."
- Für öffentlich relevante KI-Texte ohne Redaktion: "Dieser Text wurde mit Unterstützung von KI erstellt."
Zwei Feinheiten aus der Praxis. Erstens: Beim Chatbot muss der Hinweis spätestens bei der ersten Interaktion sichtbar sein, nicht im Impressum versteckt. Zweitens: Beim Bild ist die Position frei, aber sie sollte auffindbar sein, Bildunterschrift oder ein Vermerk direkt am Bild sind üblich. Ich selbst hinterlege die Kennzeichnungsregeln in meinem n8n-Produktivbetrieb so, dass jeder automatisiert erzeugte Inhalt den passenden Hinweis mitbekommt, bevor er veröffentlicht wird.
Transparenzpflicht, Kennzeichnungspflicht, Offenlegungspflicht: Begriffe sauber getrennt
Die drei Begriffe meinen im Kern dasselbe Ziel, betonen aber unterschiedliche Aspekte. Transparenzpflicht ist der Oberbegriff des Artikels 50: Niemand soll unbemerkt getäuscht werden. Kennzeichnung und Offenlegung sind die konkreten Mittel, mit denen Sie diese Transparenz herstellen.
Transparenzpflicht: Die übergeordnete Pflicht aus Artikel 50, dass Menschen erkennen können, wenn sie mit einer KI interagieren oder KI-erzeugte Inhalte vor sich haben. Kennzeichnung und Offenlegung sind die praktische Umsetzung: ein Hinweis am Chatbot, eine Markierung am Bild, ein Vermerk am Text. Umgangssprachlich wird das alles unter "KI-Kennzeichnungspflicht" zusammengefasst.
Für die Praxis müssen Sie diese Begriffe nicht auseinanderhalten. Wichtiger ist die Rollenfrage (Anbieter oder Betreiber) und die Fallgruppe (Chatbot, Bild, Text). Wer in diesen Kategorien denkt, ordnet jeden eigenen KI-Inhalt in Minuten richtig ein. Wie der Artikel 50 in das größere Bild der Risikoklassen passt, steht im Beitrag zu den EU-AI-Act-Risikoklassen.
In 5 Schritten umsetzen: So bereiten sich KMU vor
Schritt eins ist die Bestandsaufnahme: Sie klären, wo im Betrieb überhaupt KI-Inhalte entstehen. Alles Weitere baut darauf auf. Der ganze Durchlauf ist an einem Nachmittag machbar und kostet außer Zeit nichts.
- Bestandsaufnahme: Wo entstehen KI-Inhalte? Chatbot auf der Website, KI-Bilder in Werbung und auf Social Media, automatisch erzeugte Texte. Eine einfache Liste reicht.
- Einordnung nach Fallgruppen: Gehen Sie jede Zeile mit der Tabelle oben durch. Fällt der Inhalt unter Chatbot, Deepfake-Bild oder öffentlich relevanten Text, ist er kennzeichnungspflichtig, sonst nicht.
- Formulierungen festlegen: Legen Sie für die betroffenen Fälle einen klaren Standard-Hinweis fest (Muster oben). So kennzeichnet jeder im Team gleich.
- In die interne KI-Richtlinie aufnehmen: Halten Sie schriftlich fest, was gekennzeichnet wird und wie. Die Bausteine dafür stehen in der Vorlage KI-Richtlinie für Unternehmen.
- Dokumentieren: Notieren Sie, wer KI-Texte vor Veröffentlichung prüft und freigibt. Genau dieser Nachweis sichert die redaktionelle Ausnahme und ist im Streitfall Ihr bestes Argument.
Das meiste davon können Sie selbst umsetzen, ohne Berater. Wo externe Unterstützung sich lohnt und wo nicht, habe ich nüchtern im Beitrag KI-Beratung oder selbst machen? aufgeschrieben. Kostenlose Orientierung bieten daneben die Leitfäden der IHKs und der Wettbewerbszentrale (Quellen unten).
Unsicher, welche Ihrer KI-Inhalte unter Artikel 50 fallen? Im 1-Tages-Audit vor Ort (1.500 Euro netto Festpreis, Einführungspreis, zzgl. MwSt.) kläre ich das mit, zusammen mit KI-Richtlinie und Schulungspflicht. Zeigt der Tag keinen in Euro rechenbaren Hebel, kostet er Sie nichts. Bei Umsetzung binnen 60 Tagen wird die Beratung voll verrechnet. Mit Niklaas sprechen.
Was bei Verstößen droht
Verstöße gegen die Transparenzpflichten des Artikels 50 können nach Artikel 99 der KI-Verordnung mit Bußgeldern von bis zu 15 Millionen Euro oder 3 Prozent des weltweiten Jahresumsatzes geahndet werden, je nachdem, welcher Betrag höher ist. Für KMU und Start-ups gilt laut Artikel 99 jeweils der niedrigere der beiden Werte. Zum Vergleich: Verbotene Praktiken nach Artikel 5 stehen bei bis zu 35 Millionen Euro oder 7 Prozent, Falschauskünfte an Behörden bei bis zu 7,5 Millionen Euro oder 1 Prozent.
Diese Zahlen sind für Großkonzerne kalibriert und nicht der wahrscheinlichste Fall für einen Mittelständler. Praktisch relevanter ist ein anderes Risiko: die Abmahnung. Die Wettbewerbszentrale wertet die Kennzeichnungspflicht als Marktverhaltensregel, deren Verletzung Wettbewerber und Verbände über das UWG als unlauteren Wettbewerb abmahnen können. In Deutschland ist als Aufsicht die Bundesnetzagentur vorgesehen, die Durchsetzung startet mit dem 2. August 2026.
Einordnung, kein Alarm: Die Millionenbeträge sind Obergrenzen für schwere, vorsätzliche Verstöße großer Anbieter. Für einen KMU, der Chatbot-Hinweis und Bild-Kennzeichnung sauber umsetzt, ist das kein Thema. Der realistische Ärger sind Abmahnungen wegen fehlender Kennzeichnung, und die vermeiden Sie mit einer Zeile Text an der richtigen Stelle.
Kennzeichnung ist am Ende kein Einzelproblem, sondern ein Baustein Ihrer KI-Compliance neben Richtlinie, Schulung und Datenschutz. Wie die Datenschutz-Seite dazu aussieht, steht in der DSGVO-Checkliste für KMU, die Schulungspflicht nach Artikel 4 im Beitrag EU AI Act Schulungspflicht. Wollen Sie das in einem Durchgang sortieren, statt es Stück für Stück zusammenzusuchen: Mit Niklaas sprechen. Wie so ein Termin abläuft, zeigt der Beitrag zur KI-Potenzialanalyse.
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Genau das kläre ich in der KI-Beratung: ein Tag bei Ihnen vor Ort, am Ende steht eine Roadmap mit Euro-Zahlen. Der erste Schritt ist ein kostenloses Erstgespräch.
Mit Niklaas sprechenHäufige Fragen
Ab wann gilt die KI-Kennzeichnungspflicht?
Die Transparenzpflichten nach Artikel 50 der EU-KI-Verordnung gelten ab dem 2. August 2026. Der im Juni 2026 final beschlossene Digital Omnibus hat dieses Datum nicht verschoben, betroffen war nur die Frist für eigenständige Hochrisiko-Systeme (jetzt 2. Dezember 2027). Andere Pflichten der Verordnung gelten schon länger: Die KI-Kompetenz- und Schulungspflicht nach Artikel 4 ist seit dem 2. Februar 2025 in Kraft.
Müssen KI-generierte Texte gekennzeichnet werden?
Nicht pauschal. Die Textregel des Artikels 50 greift nur bei KI-Texten, die der Information der Öffentlichkeit über Angelegenheiten von öffentlichem Interesse dienen, etwa Nachrichten oder öffentliche Aufklärung. Normale Geschäftstexte wie Angebote, Mails oder Marketing fallen nicht darunter. Und selbst bei öffentlich relevanten Texten entfällt die Pflicht, wenn ein Mensch den Text inhaltlich prüft und die redaktionelle Verantwortung trägt.
Müssen KI-generierte Bilder gekennzeichnet werden?
Ja, wenn es sich um ein Deepfake handelt: fotorealistische, echt wirkende KI-Bilder von Personen, Orten oder Ereignissen. Betreiber, die solche Bilder veröffentlichen, müssen offenlegen, dass sie künstlich erzeugt wurden. Offensichtlich künstliche Illustrationen, Grafiken sowie reine Retusche oder Farbkorrektur sind in der Regel ausgenommen. Ein dezenter Hinweis in der Bildunterschrift genügt, einen festen Wortlaut schreibt das Gesetz nicht vor.
Für welche Systeme gilt der AI Act?
Der EU AI Act gilt für KI-Systeme entlang von vier Risikoklassen: verbotene Praktiken, Hochrisiko, begrenztes Risiko mit Transparenzpflichten und minimales Risiko. Die Kennzeichnungspflicht aus Artikel 50 betrifft die Klasse des begrenzten Risikos, also vor allem Chatbots und KI-Inhalte. Die meisten Alltags-Anwendungen im Betrieb fallen in die unterste Klasse. Die vollständige Systematik steht im Beitrag zu den EU-AI-Act-Risikoklassen.
Welche Unternehmen sind vom AI Act betroffen?
Die Kennzeichnungspflicht trifft jedes Unternehmen, das KI-Inhalte veröffentlicht oder eine KI im Kundenkontakt einsetzt, unabhängig von der Größe. Als KMU sind Sie dabei fast immer Betreiber (Sie nutzen ein Tool), nicht Anbieter (das wäre der Tool-Hersteller). Als Betreiber machen Sie in der Praxis vor allem den Chatbot-Hinweis sichtbar, der formal eine Anbieter-Pflicht nach Art. 50(1) ist, und kennzeichnen Deepfakes sowie öffentlich relevante KI-Texte ohne redaktionelle Kontrolle.
Was droht bei Verstößen gegen den AI Act?
Für Verstöße gegen die Transparenzpflichten des Artikels 50 sieht Artikel 99 Bußgelder von bis zu 15 Millionen Euro oder 3 Prozent des weltweiten Jahresumsatzes vor, je nachdem, welcher Betrag höher ist. Für KMU gilt jeweils der niedrigere Wert. Diese Obergrenzen sind für schwere Verstöße großer Anbieter gedacht. Praktisch relevanter für den Mittelstand ist das Abmahnrisiko: Fehlende Kennzeichnung kann von Wettbewerbern über das UWG abgemahnt werden.
Was ist der Unterschied zwischen Transparenzpflicht und Kennzeichnungspflicht?
Transparenzpflicht ist der Oberbegriff aus Artikel 50: Menschen sollen erkennen können, wenn sie mit einer KI interagieren oder KI-erzeugte Inhalte vor sich haben. Kennzeichnung und Offenlegung sind die konkreten Mittel, mit denen Sie diese Transparenz herstellen, also der Hinweis am Chatbot, die Markierung am Bild, der Vermerk am Text. Umgangssprachlich wird beides unter KI-Kennzeichnungspflicht zusammengefasst.
Wie kennzeichne ich KI-Inhalte richtig? (Beispiel)
Artikel 50 schreibt keinen festen Wortlaut vor, verlangt aber eine klare, erkennbare Offenlegung. Bewährte Muster sind: für Bilder "Dieses Bild wurde mit KI erstellt.", für Chatbots "Hier antwortet ein KI-Assistent." und für öffentlich relevante KI-Texte ohne Redaktion "Dieser Text wurde mit Unterstützung von KI erstellt." Wichtig ist die Sichtbarkeit: beim Chatbot spätestens bei der ersten Interaktion, beim Bild in der Bildunterschrift oder direkt am Bild.
Wie kennzeichne ich ein KI-Bild?
Kennzeichnungspflichtig sind ab dem 2. August 2026 nur Deepfakes, also fotorealistische, echt wirkende KI-Bilder von Personen, Orten oder Ereignissen. Die Kennzeichnung muss für Menschen sichtbar und eindeutig sein, etwa als Bildunterschrift oder Hinweis wie „Mit KI erstellt“ oder „KI-generiert“. Versteckte Metadaten allein reichen für Betreiber nicht. Offensichtlich künstliche Illustrationen und einfache Bildretusche sind in der Regel ausgenommen.
Ist eine KI-Richtlinie Pflicht?
Eine schriftliche KI-Richtlinie ist nicht als eigenes Dokument im AI Act vorgeschrieben. Faktisch brauchen Sie aber eine: Seit dem 2. Februar 2025 gilt die Schulungspflicht nach Artikel 4, und im Streitfall müssen Sie belegen, dass Ihr Team KI regelkonform einsetzt. Eine Seite mit klaren Regeln (was erlaubt ist, welche Tools freigegeben sind, wer Ansprechpartner ist) erfüllt das für die meisten KMU. Eine Muster-Vorlage mit den zehn Bausteinen finden Sie in KI-Richtlinie für Unternehmen.
Wann muss der Einsatz von KI im Unternehmen gekennzeichnet werden?
Als Betrieb müssen Sie ab dem 2. August 2026 in drei Fällen kennzeichnen: wenn ein KI-Chatbot direkt mit Ihren Kunden spricht (klarer Hinweis, dass es eine KI ist), wenn Sie Deepfakes veröffentlichen, und wenn Sie KI-Texte zu Themen von öffentlichem Interesse ohne redaktionelle Prüfung herausgeben. Normale Geschäftstexte wie Angebote, Mails oder Marketing, die ein Mensch vor Veröffentlichung prüft, müssen Sie nicht kennzeichnen.
Quellen: EU AI Act, Artikel 50 (Transparenzpflichten für Anbieter und Betreiber, Volltext) · EU AI Act, Artikel 99 (Sanktionen und Bußgeld-Staffelung, KMU-Regel: niedrigerer Betrag) · EU AI Act, Implementation Timeline (Artikel 50 anwendbar ab 2. August 2026) · EU Artificial Intelligence Act, The Transparency Rules: A Practical Guide to Article 50 · IHK Karlsruhe, Kennzeichnungspflichten für künstlich erzeugte Inhalte ab August 2026 · Gesellschaft für Datenschutz und Datensicherheit, KI-Kennzeichnungspflicht nach Art. 50 KI-VO (redaktionelle Kontrolle, keine feste Formulierung) · Wettbewerbszentrale, Leitfaden zur Kennzeichnung KI-generierter Inhalte (PDF, Februar 2026, UWG-Abmahnrisiko) · Rat der EU, Final green light zum Digital Omnibus, Pressemitteilung vom 29.06.2026 (Hochrisiko-Fristen verschoben, Transparenz Art. 50 unverändert)
Niklaas Zander
KI- und Recruiting-Berater, Autor von "Der Bewerber-Code". Führt seine eigene Agentur fast komplett mit KI und baut KI-Systeme für kleine und mittlere Betriebe: DSGVO-konform, mit Plan statt Spielerei. Mehr zur KI-Beratung.
